Informationen zur neuen Energieeffizienzverordnung (EnEV)

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen elektrische zentrale Elektro-Wassererwärmer nicht mehr importiert und ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr installiert werden. Ineffiziente Elektro-Wassererwärmer sind damit verboten. Darunter fallen bestimmte Geräte mit einer Kapazität zwischen ≥150 und ≤500 Litern und einer Energieeffizienzklasse unter B. Diese Maßnahme soll den Energieverbrauch senken und umweltfreundlichere Alternativen fördern.