Die neuen Richtlinien für Trinkwasserinstallationen

Seit 2017 gilt das neue Lebensmittelrecht, das auch die Gebäude- und Trinkwasserinstallationen betrifft. Seither müssen sich auch Eigentümer und Betreiber von Trinkwasserinstallationen, die Mieter und Verbraucher mit Trinkwasser versorgen, an die entsprechenden Bestimmungen halten. Davon betroffen sind insbesondere öffentlich zugängliche Bäder und Duschanlagen in Hotels, Pflegeheimen, Schulen und anderen öffentlichen Anlagen und Gebäuden. Zusätzlich müssen sich Unternehmen mit Personalduschen oder Vermieter von Wohnungen − dazu gehören auch Ferienwohnungen − an die Bestimmungen des Lebensmittelrechts halten. Wobei der Vollzug des Lebensmittelrechts bei den Kantonen liegt. Was bedeutet das in der Umsetzung?

E3/W3 - Richtlinie für Hygiene in Trinkwasserinstallationen

Seit dem 1. September 2020 ist die Richtlinie für Hygiene in Trinkwasserinstallationen W3/E3 in Kraft. Sie enthält detaillierte Anforderungen für die Planung, Ausführung und den Betrieb von Warmwasseranlagen. Sie definiert unter anderem die Materialwahl, die Inbetriebnahme und Übergabe der Trinkwasserinstallationen bis zur Handhabung und Selbstkontrolle. Die Richtlinien richten sich an Planer und Installateure, genauso wie an Eigentümer und Anlagenbetreiber. Die suissetec hat dazu eine einfach verständliche Übersicht realisiert.

Für Planer und Installateure sind insbesondere die folgenden Punkte wichtig:

Mit warmgehaltenen Leitungen:
  • Mindestens 60 °C Austrittstemperatur beim Wassererwärmer
  • Die Temperatur im Zirkulationsrücklauf muss mindestens 55 °C betragen
Ohne warmgehaltene Leitungen:
  • Mindestens 55 °C Austrittstemperatur beim Wassererwärmer
  • Die Temperatur im Zirkulationsrücklauf muss mindestens 50 °C betragen
  • Das Kaltwasser darf die Temperatur von 25° nicht übersteigen
Solaranlagen:
  • Die Energie aus Solaranlagen darf nicht mehr in Trinkwasser-Vorwärmespeichern gelagert werden, da hier während der Übergangszeit und im Winter Temperaturen von unter 50 °C möglich sind.
  • Neu soll die Solarenergie einem Heizungsspeicher zugeführt werden. Dasselbe gilt auch für die Abwärme aus Kälteanlagen.

W3/E4 - Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen

Die W3-Richtlinienreihe wurde am 1. März 2021 mit der Richtlinie W3/E4 vervollständigt. Diese erlaubt dem Eigentümer und Betreiber, die gute Verfahrenspraxis in der eigenen Gebäude-Trinkwasserinstallation und somit die Konformität mit den anerkannten Regeln der Technik periodisch zu beurteilen und bei Bedarf Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene einzuleiten.
Im ersten Teil der Richtlinie sind allgemeine Informationen, gesetzliche Grundlagen, technische Hinweise und Arbeitsanweisungen für die Durchführung der Selbstkontrolle aufgeführt. Im zweiten Teil sind die für die eigentliche Selbstkontrolle notwendigen QS-Dokumente wie Checklisten für die Durchführung der Risikobewertung, Checklisten für die Umsetzung der Sofort- und weitergehenden Massnahmen sowie verschiedene Protokolle für die Dokumentation der Messmittelkontrolle oder das routinemässige Erfassen der Kalt- und Warmwassertemperaturen zu finden.

Die W3-Richtlinien im Überblick

Die W3-Richtlinien beschreiben die anerkannten Regeln der Technik für die Gebäude-Trinkwasserinstallation kalt und warm. Alle Richtlinien können hier gegen Bezahlung heruntergeladen werden:
W3/E1 = Rückflussverhinderung in Sanitäranlagen
W3/E2 = Betrieb und Unterhalt von Sanitäranlagen
W3/E3 = Richtlinie für Hygiene in Trinkwasserinstallationen
W3/E4 = Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen