Die zwei Seiten des neuen Energiegesetzes

Mit dem neuen Energiegesetz sind auch Hausbesitzer dazu angehalten, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu steigern und erneuerbare Energiequellen zu bevorzugen. Eine Reihe von Fördermassnahmen durch Bund und Kantone können bauliche Veränderungen interessant machen. Ausserdem zahlen sich diese auf lange Sicht nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch aus.

Energie sparen mit dem Gebäudeprogramm

Gemäss Erhebungen des Bundes sind die Gebäude für 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Über eine Million Häuser sind nicht oder kaum gedämmt und weisen damit ein grosses energetisches Sparpotenzial auf, das dringend umgesetzt werden sollte. Zwei Drittel der Gebäude werden zudem mit fossilen Brennstoffen oder sogar elektrisch beheizt. Mit dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen soll der CO2-Ausstoss von Schweizer Bauten erheblich gesenkt sowie eine deutlich bessere energetische Bilanz erzielt werden.

Mit einer Sanierung und der damit verbundenen besseren Dämmung sinkt in manchen Gebäuden der Wärmebedarf um mehr als die Hälfte. Heizsysteme, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, stossen praktisch keine CO2-Emissionen mehr aus. Um solch wirkungsvolle energetische Massnahmen für Hausbesitzer attraktiver zu gestalten, fördert das Gebäudeprogramm je nach Kanton beispielsweise den Einsatz erneuerbarer Energien, die Nutzung von Abwärme oder die Dämmung von Dächern und Fassaden. Damit befreit sich die Schweiz zunehmend von der Abhängigkeit durch Erdgas- sowie Erdölimporte und leistet einen bedeutenden Beitrag zum weltweiten Klimaschutz.

Der Kantönligeist lässt grüssen

Wie erwähnt unterscheiden sich Vergütungen und Vorschriften im Rahmen des revidierten Energiegesetzes von Kanton zu Kanton. Deshalb ist es für Bauherren besonders wichtig, sich vor einer Sanierung ausgiebig über die lokalen Verordnungen und Förderprogramme zu informieren. Grundsätzlich gilt, sobald am Haus etwas verändert wird, muss die Erneuerung die vom Kanton vorgeschriebenen energetischen Massnahmen enthalten sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das Gesetz schreibt dabei lediglich das Ziel vor. Auf welche Weise die Umsetzung erfolgt, ist dem Bauherrn überlassen. Zulässig ist es also, wenn zum Beispiel, statt auf erneuerbare Energie umzustellen, eine Energiesparmassnahme umgesetzt wird. Je nachdem kann es also Sinn machen, die noch funktionstüchtige Ölheizung vorerst zu belassen und stattdessen das Haus neu zu dämmen oder die Fenster zu ersetzen.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass sich Hauseigentümer frühzeitig über mögliche Lösungen informieren, um nicht unter Zugzwang zu geraten, wenn eine alte Heizung aussteigt. Wir helfen Ihnen gerne, eine massgeschneiderte Lösung für Ihr Objekt zu finden und sie mit den richtigen Partnern zusammenzubringen.

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)

Das übersichtlichste Bewertungssystem für Gebäude in der Schweiz ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Er darf nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden und ist in sämtlichen Kantonen anerkannt. Der GEAK weist aus, wieviel Energie ein Gebäude bei durchschnittlicher Nutzung verbraucht und wie energieeffizient seine Hülle ist. Auf der Energieetikette wird der ermittelte Energiebedarf in Klassen von A (sehr energieeffizient) bis G (wenig energieeffizient) ausgewiesen. Als Hauseigentümer erhält man so eine objektive Einschätzung der Effizienz und des energetischen Zustandes seiner Liegenschaft.

Unser Heizungsrechner

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