Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen und Leistungen der Domotec AG sind die nachfolgenden Bedingungen gültig, die durch die Auftragserteilung des Kunden ausdrücklich anerkannt werden. Spezielle Vereinbarungen oder andere Vertragsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von Domotec schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen ersetzen alle vorhergehenden und gelten ab dem 12.2024.

AGB

Verkaufsbedingungen:

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller die folgenden Liefer-, Garantie- und Zahlungsbedingungen.

Offensichtliche Schreib- und Rechnungsfehler können keine Verbindlichkeit für uns nach sich ziehen.

Alle in Katalogen, Prospekten und Preislisten enthaltenen Angaben sind unverbindlich.

Preisänderungen und technische Anpassungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

 

Lieferbedingungen:

Die Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben und eingehalten.

Camionlieferungen erfolgen franko Domizil des Bestellers bzw. bis zum Ende der befahrbaren Strasse zur Baustelle. Das Abladen der Produkte erfolgt auf einem ebenerdigen Platz vor dem Domizil oder auf der Baustelle. Die geeignete Lagerung ist Sache des Bestellers. Ohne unser ausdrückliches Einverständnis dürfen die Camionlieferungen vom vorbestimmten Objekt nicht umdisponiert werden. Lieferungen finden im Verlauf des gewünschten Tages statt. Terminlieferungen mit einer bestimmten Abladezeit erfolgen gegen einen Unkostenanteil und müssen speziell verlangt werden.

Die Domotec AG verrechnet dem Kunden die LSVA (Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) und bei Paketlieferung eine zusätzliche Porto- Verpackungspauschale.

Der Empfänger sollte die Ware kontrollieren. Reklamationen sind uns innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu melden.

 

Preise:

Die in der Preisliste der Domotec AG aufgeführten Preise können ohne Voranzeige geändert werden.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat Domotec Anspruch auf Entschädigung der Reisezeit sowie Erstattung von Auslagen, Dritthonoraren und der Mehrwertsteuer.

Der Kunde verpflichtet sich, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen Dritter direkt zu begleichen und Domotec AG von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.

 

Abbildungen, Masse, Gewichte, Schemata und Ausführungen:

Technische Angaben, Abbildungen, Masse, Schemata und Gewichte sind unverbindlich, ausser sie werden von Domotec AG schriftlich bestätigt. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden.

Massskizzen und Berechnungen sind vom Kunden ausdrücklich zu verlangen und werden ausschliesslich auf der Grundlage seiner Instruktionen, Informationen und Daten erstellt.

 

Arbeitsergebnisse und zugehörige Rechte:

Sämtliche Arbeitsergebnisse, wie z.B. Konzepte, Zeichnungen, Abbildungen, Gesamtschemata-Ausarbeitungen, elektronische Daten, Computerprogramme, etc. sowie die damit verbundenen Immaterialgüter- und Schutzrechte verbleiben im Eigentum von Domotec AG.

Der Kunde hat an den von Domotec im Rahmen des Auftrags für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen ein Nutzungsrecht, dass ausschliesslich für seinen Eigengebrauch bestimmt ist.

Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht exklusiv.

Die Arbeitsergebnisse oder Teile und Auszüge davon dürfen nur mit Zustimmung von Domotec AG weiterverarbeitet, verändert, veröffentlicht, reproduziert, weitergegeben oder sonst wie verbreitet werden, ausser dies sei ausdrücklich Inhalt des Auftrages.

Garantiebedingungen:
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Produkt Komponenten Garantiedauer
Gasbrennwertkessel Kesselkörper, Brenner und Elektronik 2 Jahre
Speicherbehälter 3 Jahre
Heizbandsysteme 5 Jahre
Kaminsysteme 5 Jahre
Kleintanksystem Variosafe VSF 15 Jahre
Regenwassersystem 5 Jahre
Ölbrennwertheizkessel Kesselkörper, Brenner und Elektronik 2 Jahre
Solarsystem Solaris Speicher und Elektronik 3 Jahre
Kollektoren 5 Jahre
Wärmepumpen HPSU Wärmepumpeneinheit und Elektronik 2 Jahre
Wärmepumpen WPNS Wärmepumpeneinheit 2 Jahre
Wärmepumpen- Wassererwärmer 2 Jahre
Wassererwärmer (Behälter) 5 Jahre
Elektroteile zu Wassererwärmer 2 Jahre
Pufferspeicher 5 Jahre
Zirkulationssystem Pipe in Pipe 5 Jahre

 

Während der Garantiezeit ersetzte Teile haben keine Verlängerung der Garantiedauer zur Folge.

Für Ersatzteile bei Produkten ausserhalb der Gewährleistung übernehmen wir keine Auswechslungskosten, nur Materialgarantie.

Ausschluss der Gewährleistung:

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch:

  • Höhere Gewalt
  • Anlagekonzepte und Ausführungen, von denen Domotec abgeraten hat, oder die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen (z.B. Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern).
  • Nichteinhalten der Wasserqualität gemäss Richtlinie SWKI BT 102-01
  • Nichtbeachtung der technischen Richtlinien der Domotec AG über Projektierung, Montage, Betrieb und Wartung – sowie die Domotec-Servicevignette „Inspection“
  • Arbeiten durch Dritte
  • Nicht richtig oder verspätete Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden

Um den Anlagenbetreiber auf die periodisch wichtigen Unterhaltsarbeiten hinzuweisen, rüstet Domotec alle Wassererwärmer mit einer Servicevignette „Inspection“ aus.

Der darauf angegebene erste Wartungstermin ist drei Jahre nach der Inbetriebnahme fällig. Regional unterschiedliche Gegebenheiten in Bezug auf die Wasserqualität und den Härtegrad verlangen oft kürzere Wartungsintervalle. Für diese Fälle stellt Domotec kostenlos neutrale Servicevignetten zur Verfügung.

Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch:

  • Korrosion (insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder Frostschutzmittel beigegeben sind)
  • Kesselsteinablagerungen
  • Aggressives Wasser, zu hohem Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse an Wassererwärmern

 

Hinweis für zukünftige Wartungen

Die Gerätezugänglichkeit muss gewährleistet sein, um Wartungsarbeiten, Kontrollen und Revisionen durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Gewährleistung eines sicheren Zugangs zu allen relevanten Bauteilen und Anschlussstellen sowie die Vermeidung von Hindernissen, die den Zugang erschweren oder eine Gefahr für das Wartungspersonal darstellen könnten. Andernfalls liegt die Verantwortung für mögliche Sicherheitsrisiken und erhöhte Wartungskosten beim Installateur bzw. beim Betreiber der Anlage.

 

AGB 2024