Wissenswertes über Wärmepumpen N°2

Wärmepumpen-Heizungen sind umweltfreundlich und kostengünstig im Betrieb. Es wundert deshalb nicht, dass sie sehr beliebt und bei der Evaluation oft die erste Wahl sind. Bevor man sich für eine Wärmepumpe entscheidet, erkundigt man sich vorzugsweise über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle und - sehr wichtig - über die Vorschriften am Wohnort. In diesem Beitrag gehen wir auf die Themen Erdsonden und Lärmemission einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ein.

In welchen Gebieten und unter welchen Bedingungen sind Erdsonden erlaubt?

Ob eine Erdsonde verlegt, beziehungsweise eine Bohrung vorgenommen werden darf, entscheiden Kanton und Gemeinde. Eine solche Bohrung ist bewilligungspflichtig. Die Bauerlaubnis hängt wiederum vom Standort des Hauses und der dort herrschenden Bodenbeschaffenheit ab. Detaillierte Auskunft erteilt das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Das Amt bestimmt auch die Tiefe der Bohrung. Denn es könnte durchaus sein, dass diese begrenzt wird, um die verschiedenen Erdschichten zu schonen.

Wie tief muss für die Verlegung einer Erdsonde gebohrt werden?

Die benötigte Tiefe der Bohrung hängt davon ab, wie viel Kälteleistung künftig aus dem Boden bezogen werden wird. Auch die Bodenbeschaffenheit spielt eine wesentliche Rolle. Diese Tiefe muss deshalb entsprechend der SIA Norm 384/6 berechnet werden. Wird die Sonde überlastet, kann der umliegende Boden gefrieren. Das könnte die Erdsonde beschädigen. Sie sollte für das betreffende Haus deshalb weder zu gross noch zu klein sein. Für ein Einfamilienhaus mit einer durchschnittlichen Heizleistung von 10 kW verlegt man die Erdsonde zirka 180 - 220 Meter tief in den Boden.

Wie viel Lärm macht eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Je nach Typ und Bauart der Wärmepumpe unterscheidet sich auch deren Geräuschkulisse. In der Regel misst man den Schalldruckpegel bei bestimmten Betriebsbedingungen aus einem Meter Distanz zur Anlage. Neuere Heizungen weisen je nach Grösse Werte im Bereich von 50 - 55 Dezibel auf. Ob diese Geräusche als Belästigung empfunden werden, hängt vom Standort der Anlage ab. Sie kann sowohl im Hausinneren als auch draussen installiert werden, und dort entweder in der Nähe oder in grösserer Distanz zum Haus. Letzteres ist fürs eigene Empfinden lärmtechnisch wohl am angenehmsten, kann aber wiederum Nachbarn auf den Plan rufen, die sich gestört fühlen. Auch die Tonfrequenz, die sich von Gerät zu Gerät unterscheidet, kann im einen oder anderen Fall störend wirken. Es lohnt sich deshalb, die Luft-Wasser-Wärmepumpe vor dem Kauf im Betriebsmodus zu erleben.

Entscheidend fürs eigene und das Wohl der Nachbarn ist jedoch die gesetzliche Lärmschutzverordnung, die auf jeden Fall eingehalten werden muss. Bei der Baueingabe vor der Installation muss meist ein Lärmschutznachweis erbracht werden. Zu diesen Themen geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Lesen Sie auch unseren vorherigen Beitrag, in dem wir über den Stromverbrauch einer Wärmepumpe sprechen.

 

 

 

 

 

 

(Foto: Pixabay)